Generalanwalt Werner Neymayer lieferte 2004 Waffen und Sprengstoff an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und wurde aufgrund eines Fehlurteils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die zeitlichen Voraussetzungen für seine bedingte Entlassung liegen seit 23.09.2019 vor.
Alle Straftaten der Beamten des BVT wurden von Beamten des Bundesministerium für Inneres - Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) in einer 75 (!) seitigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien angezeigt.
Um die BVT-Beamten vor einer strafrechtlichen Verurteilung zu schützen, was Voraussetzung war um Werner Neymayer wegen Mordes (§ 75 StGB) verurteilen zu können, wurde die Strafanzeige, am Folgetag des Einlangens bei der StA Wien, eingestellt.
Die StA Wien befürchtete bei gesetzeskonformer Behandlung dieser schwerwiegenden Anschuldigungen gegen die BVT-Beamten durch die BIA, dass Werner Neymayer als Täter auszuschließen wäre.