Zur Person

Generalanwalt Werner Neymayer lieferte 2004 Waffen und Sprengstoff an das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) und wurde aufgrund eines Fehlurteils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Alle Straftaten der Beamten des BVT wurden von Beamten des Bundesministerium für Inneres - Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) in einer 75 (!) seitigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien angezeigt.

Um die BVT-Beamten vor einer strafrechtlichen Verurteilung zu schützen, was Voraussetzung war um Werner Neymayer wegen Mordes (§ 75 StGB) verurteilen zu können, wurde die Strafanzeige am Folgetag des Einlangens bei der StA Wien eingestellt.

Die StA Wien befürchtete bei gesetzeskonformer Behandlung dieser schwerwiegenden Anschuldigungen durch die BIA gegen die BVT-Beamten, dass Werner Neymayer als Täter auszuschließen wäre.

Eine Dokumentation über die Explosion auf der Höhenstraße (Wien), welche auf PULS4 erstmalig am 13.09.2012 ausgestrahlt wurde, finden sie unter dem Link https://www.puls4.com/oesterreichs-schockierendste-verbrechen/infos/Der-Sprengfallenmord-177486